Termingespräch bei der Bundesnetzagentur zum Thema Szenariorahmen 2030

Am 23.02.2016 fand in Bonn, in den Räumen der BNetzA ein Treffen zwischen Vertretern des Bundesverbands der Bürgerinitiativen gegen SuedLink und der Fachabteilung Netzplanung statt. Der Vorstand des Bundesverbands der Bürgerinitiativen gegen SuedLink hatte form- und fristgerecht eine umfangreiche Stellungnahme Szenariorahmen Strom 2030 verfasst und bei der BNetzA eingereicht.

Ziel des Gesprächs war daher die Nachbereitung vorgenannter Stellungnahme und des Szenariorahmen-Workshops vom 11.02.2016 in Berlin, zu welchem die BNetzA eingeladen hatte.

Zunächst äußerte der Bundesverband Kritik an der Veranstaltung vom 11.02.2016, zu welcher die BNetzA zwar offiziell eingeladen hatte, die sich aus Sicht des BV schlussendlich jedoch als Plattform der Übertragungsnetzbetreiber darstellte, weil einzig die Vertreter der 4 Übertragungsnetzbetreiber die Informationsbeiträge geliefert haben, über die anschließend in den Workshops diskutiert wurde.

Die BNetzA verteidigte die, für die Veranstaltung gewählte Struktur damit, dass die Behörde nur als Gastgeber und Moderator aufgetreten sei um durch die Moderation, insbesondere in den einzelnen Workshops sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer seine Kritik und Anmerkungen zu der Entwicklung der Szenarien einbringen konnte. Die Workshops hätten daher unter der Leitung der BNetzA gestanden.

Der BV bekräftigte noch einmal seine Haltung, dass die gemeinsamen Veranstaltungen den Rückschluss einer engen Verquickung von Übertragungsnetzbetreibern und BNetzA zuließen und nicht geeignet seien, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Bundesoberbehörde zu fördern.

Auf die Frage des BV nach dem Umfang und Bearbeitungsstand zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Szenariorahmen 2030 durch die BNetzA erhielten wir die Auskunft, dass die Zahl der Stellungnahmen merklich zurück gegangen sei im Vergleich zu den vergangenen Jahren. Man sei noch bei der ersten Sichtung und Bearbeitung, da die Konsultationsfrist erst kürzlich geendet habe. Die Auswertung und Ergebnisse würden zu gegebener Zeit in der gewohnten Form auf der homepage der BNetzA veröffentlicht. Der BV machte deutlich, dass wir nach Prüfung und Auswertung im Bedarfsfall erneut das konkrete Gespräch zu einzelnen Punkten suchen würden.

Ein weiterer wichtiger Punkt war die Frage nach den Einflussmöglichkeiten der Bürger, vertreten durch die Bürgerinitiativen bei der Prüfung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten Szenarien.  Die BNetzA machte deutlich, dass die Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinitiativen aus ihrer Sicht sinnvoll und notwendig seien.  Ein Antrag der Bürger dahingehend, dass seitens der BNetzA die vorrangige Prüfung der C-Szenarien als sog. Leitszenarien erfolgen solle, verbunden mit der Forderung „keine Leitungen zu genehmigen, die nicht im Szenario-C enthalten seien“ sei durchaus zulässig. Fazit: Für uns stellt sich zukünftig die Aufgabe, die einzelnen Projekte der unterschiedlichen Szenarien genau zu betrachten und zu vergleichen.

Der BV machte an dieser Stelle noch einmal deutlich, dass aus unserer Sicht die Erarbeitung der Szenarien nicht in die Hand der Übertragungsnetzbetreiber gehöre, aufgrund deren eigenwirtschaftlicher Interessen. Unsere Forderung nach einer Ausschreibung und Vergabe an unabhängige Institute, um die Akzeptanz in der öffentlichen Meinung zu erhöhen, wurde von Seiten der BNetzA zumindest nicht abgelehnt, sondern man steht dieser Forderung grundsätzlich positiv gegenüber. Voraussetzung für die Umsetzung wäre allerdings eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, welches derzeit die Erarbeitung der Szenarien ausdrücklich den Übertragungsnetzbetreibern zuweist.

Fazit: Um eine Änderung zu erreichen müssen die BI’s auf politischer Ebene gegenüber den Bundestags- und Landtagsabgeordneten auf Gesetzesänderung drängen.

Im Sinne einer Stärkung des regionalen, dezentralen Netzausbaus und damit der Förderung der dezentralen Energiewende stellte der BV die Forderung gegenüber der BNetzA nach Stärkung der Verteilnetzbetreiber auf. Nach Angaben der BNetzA nehme sie derzeit vermehrt eine Mittlerfunktion zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Verteilnetzbetreibern ein, was allerdings schon aus Kapazitätsgründen eher schwierig sei. Für die Schaffung klarer Regelungen sei die Politik gefordert.

Fazit: Die BI’s sollten zusammen mit regionalen Verteilnetzbetreibern Druck auf die energiepolitischen Gremien, insbesondere in den einzelnen Bundesländern ausüben „mit der Forderung nach einer wirtschaftlichen Stärkung der Verteilnetzbetreiber durch Beteiligung der Übertragungsnetzbetreiber an deren Kosten, besonders denen für die Digitalisierung der Netze“.