Wie schon so oft haben wir auch diesmal fristgerecht die Möglichkeit der Stellungnahme zum aktuellen 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans (Konsultationsfrist endet am 04.03.2019) wahrgenommen. Solche Beteiligungsverfahren sollten gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes von der Bevölkerung wahrgenommen werden. Nur durch den aktiven Beitrag jedes einzelnen, kann aus Anhörungs- letztendlich Mitspracherecht werden.Weiterlesen