Bis zum 14.02.2020 konnte man sich an der Konsultation zum  Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035 der ÜNB beteiligen. Auch der BBgS hat fristgerecht eine Stellungnahme bei der BNetzA eingereicht, denn eine Beteiligung in diesem frühen Stadium der Netzplanung ist weiterhin dringend erforderlich, damit Fehler der Vergangenheit von den ÜNB und der BNetzA nicht einfach unkommentiert fortgeschrieben werden können. Der Energiemarkt verändert sich rasant und mit ihm die Anforderungen an die Energienetze.Weiterlesen