Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT und TransnetBW haben die Unterlagen gemäß §8 NABEG zu den einzelnen Abschnitten A – E des SuedLink erstellt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese werden nach Prüfung durch die BNetzA veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Das bedeutet: Das Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger ist eröffnet! Eine Stellungnahme/Einwendung ist nun innerhalb der angegebenen Fristen möglich.Weiterlesen