Die Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) hat zum Ziel, 35 weitere Netzausbauprojekte in den gesetzlichen Rahmen einzubinden. Um allen Mitgliedsstaaten Europas einen freien Stromhandel durch ein optimiertes Übertragungsnetz zu ermöglichen, sollen allein in Deutschland Kosten von ca. 95 Milliarden Euro (lt. Netzentwicklungsplan) bis 2035 für den Netzausbau auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Finanziert über Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Da das Übertragungsnetz  im Durchschnitt nur zu 30% ausgelastet ist, wird der Ruf nach einer Kosten-Nutzen-Analyse immer lauter.Weiterlesen