Mit der Bestätigung des Netzentwicklungsplans (NEP 2030/2019) der Übertragungsnetzbetreiber wird die Bundesnetzagentur den Ausbaubedarf an Höchstspannungsleitungen im deutschen Stromnetz für die nächsten Jahre festlegen. Politisch durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und vor allem das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) abgesichert, wird ein Einspruch gegen einzelne Maßnahmen künftig beinahe unmöglich. Doch dagegen regt sich nun bundesweiter Widerstand.Weiterlesen