Stellungnahme zum Positionspapier (2) der BNetzA
Mit dem Positionspapier für die Unterlagen nach § 8 NABEG hat die Bundesnetzagentur den zuständigen Übertragungsnetzbetreibern bereits vor Einreichen der Antragsunterlagen und dem offiziellen Verfahren der Bundesfachplanung erneut signalisiert, welche Erwartungen an eine sorgfältige Planung gestellt werden, um weitere finanzielle Risiken (siehe u.a. auch mangelhafte Antragsunterlagen bei ursprünglicher Freileitungstrasse) zu vermeiden und folgerichtig eine notwendige Prüftiefe schon zu Beginn der Bundesfachplanung einzufordern. In diesem Zusammenhang sollten wir das Methodenpapier auch mit Blick auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 21.12.2016 betrachten.Weiterlesen