Durch den nicht endenden Protest entlang der großen HGÜ-Trassen SuedLink, SuedOstLink und Ultranet hinterfragen immer mehr Menschen die gigantischen Netzausbaupläne der Bundesregierung. Die Übertragungsnetzbetreiber scheinen bemüht, das Tempo in den Verfahren zu beschleunigen, denn die Bundesnetzagentur informiert beinahe täglich über den neuesten Stand der aktuellen Planfeststellungsverfahren. Somit geht auch beim SuedLink der Beteiligungsmarathon in die nächste entscheidende Runde.
Während sich betroffene Kommunen und Bürger auf das Planfeststellungsverfahren vorbereiten, hat das Bundesverwaltungsgericht durch einen aktuellen Beschluss vom 17.02.2020 über bisherige juristische Unklarheiten entschieden: Grundstückseigentümer müssen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt Vorarbeiten für die weiteren Planungsschritte beim SuedLink dulden. Das bedeutet, obwohl über den endgültigen Verlauf des Trassenkorridors durch die Bundesnetzagentur noch nicht entschieden wurde, muss die Begehung von Grundstücken gestattet werden.
>> Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts <<
So fragen sich vor allem direkt Betroffene welchen Sinn Bürgerbeteiligung macht, wenn schon vor Ende der Bundesfachplanung vertiefende Untersuchungen in einem Korridor, der angeblich noch nicht endgültig festgelegt ist, stattfinden? Wie können Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren unter diesen Umständen überhaupt objektiv erstellt werden?
Wer sich dennoch gegen Begehungen wehren und Vorarbeiten auf dem eigenen Grundstück untersagen möchte, muss mit dem Verhängen von Zwangsgeld rechnen. Der Ton seitens der Netzbetreiber wird langsam schärfer, denn man will keine Verzögerungen der Bauplanung durch erneute Proteste in Kauf nehmen.
Vor allem das Bundeswirtschaftsministerium hat gründliche Vorarbeit für den Beschleunigungsprozess beim Netzausbau geleistet, indem durch die Novellierung der entscheidenden Gesetze Bürgerbeteiligung zunehmend erschwert wird und Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden.
>> BNetzA: Hinweise für die Planfeststellung <<
Es sind diese Erschwernisse und die teilweise fragwürdigen Entscheidungen, die den Protest der Bürgerinitiativen nicht verstummen lassen. Das Thema Stromnetzausbau gewinnt durch die Diskussion um Energiewende und Klimaschutz in der Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung. Politische Entscheidungen, die vor Jahren getroffen wurden, sind inzwischen nicht mehr zeitgemäß. In einer ausführlichen Stellungnahme im Rahmen der Konsultation des Szenariorahmens 2021(2035) hat der BBgS bereits die Überarbeitung und Neuausrichtung des künftigen Netzentwicklungsplans gefordert, der letztendlich einem „Energie-Entwicklungsplan“ entsprechen muss.
Die Büfa Regensburg hat ein kleines Video produziert, um gegen die HGÜ-Trassen zu protestieren und vor allem auf die gigantischen Kosten des Netzausbaus hinzuweisen.
Das Gutachten von Prof. Dr. Jarass wurde im Januar im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Jetzt ist es in gebundener Fassung im Buchhandel erhältlich und wird in Kürze vom Initiativkreis NEP 2030 in Würzburg der interessierten Öffentlichkeit präsentiert.
>> Überdimensionierter Netzausbau verhindert die Energiewende << (Leseprobe)
Um die europaweiten Überkapazitäten in der Stromproduktion gewinnbringend zu vermarkten (billig erzeugen – teuer verkaufen) fordern Energiekonzerne, Netz- bzw. Kraftwerksbetreiber ein gigantisches Übertragungsnetz. Dass es dabei nicht um Energiewende bzw. die Verringerung schädlicher Emissionen geht, zeigt u.a. die Inbetriebnahme des neuen Steinkohlekraftwerks Datteln 4. In Deutschland wird keine Steinkohle mehr abgebaut, also wird sie z.B. aus Kolumbien um die halbe Welt geschifft. Vor den Menschenrechtsverletzungen, den mangelhaften Sicherheitsstandards, der Ausbeutung von Umwelt und Natur auf Kosten der armen Bevölkerung, verschließt man einfach die Augen.