Nachdem sich die Planungen der HGÜ-Trassen SuedLink, Südostlink und Ultranet inzwischen großteils im Planfeststellungsverfahren befinden und Übertragungsnetzbetreiber TenneT verstärkt Grundstücksbesitzer zu informellen Eigentümergesprächen einlädt, steigt die Unsicherheit unter den Betroffenen. Durch die vielen Informationen nicht selten überfordert, sucht man auch bei den Aktionsbündnissen der Trassengegner Rat, denn man fühlt sich oftmals in die Enge getrieben und zu schnellen Entscheidungen gezwungen.
Das bundesweite Bürgerinitiativen-Bündnis bietet inzwischen Online-Konferenzen zur Unterstützung an. Hier können Eigentümer, Pächter und Bewirtschafter gleichermaßen Fragen stellen, die letztendlich alle bewegen. Von Schleswig-Holstein bis nach Bayern, von Sachsen bis nach Nordrhein-Westfalen.
Bereits nach dem ersten virtuellen Treffen Ende letzten Jahres war klar, Eigentümer brauchen strukturierte und themenübergreifende Vorinformationen, um in den informellen Gesprächen mit den Übertragungsnetzbetreibern ihre Forderungen und Rechte klar zum Ausdruck zu bringen.
Ein vorläufiger Fragenkatalog wurde erstellt, um den Ist-Stand abzuklären. Gleichzeitig wurden die Landes- und Kreisbauernverbände persönlich und schriftlich kontaktiert, denn immerhin sind viele Landwirte vom Trassenbau betroffen, teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht.
>> Brief an die regionalen Bauernverbände
Ein klärendes Gespräch mit den Bürgerreferenten von TenneT und TransnetBW als verantwortliche Verfahrensträger wurde einberaumt, um sich direkt über die Planungs- und Eigentümergespräche zu informieren.
>> Ergebnisprotokoll des Gespräches mit den ÜNB
Rechtliche Fragen konnten von juristischer Seite beim zweiten Videocall der betroffenen Grundstücksbesitzer bereits beantwortet werden. Die Auswirkungen von Duldungsanordnungen und Veränderungssperren wurden ebenso erklärt, wie unterschiedliche Formen der Entschädigungszahlungen. Der BBgS kann zwar keine konkreten Empfehlungen abgeben, aber die zur Verfügung gestellten Informationen bieten zumindest eine gewisse Entscheidungshilfe. Grundstückseigentümer haben nach wie vor die Möglichkeit, sich über unsere Kontaktadresse für die Teilnahme an den Videokonferenzen (auch telefonische Teilnahme möglich) anzumelden und werden über den nächsten Online-Termin rechtzeitig informiert. Die Themen werden je nach Dringlichkeit kurzfristig festgelegt.
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt u.a.: …“Eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“…
Diesen Grundsatz sehen wir in der aktuellen Netzplanung weder transparent dargestellt, noch plausibel erklärt. Der Bundesbedarfsplan wird zunehmend zum Fass ohne Boden, da es keine Kosten-Nutzen-Analysen gibt. Bestrebungen für einen dritten (!) SuedLink-Strang wurden gerade noch erfolgreich abgewehrt, aber schon im nächsten Netzentwicklungsplan ist mit einem weiteren Leitungszuwachs zu rechnen. Die Zahl der betroffenen Grundstücksbesitzer/innen, Kommunen und Landkreise steigt weiter.