Offener Brief an Bundesnetzagentur vom 24. Mai 2026
Reaktion der Bundesnetzagentur ausstehend.
Seit Wochen erreichen uns immer wieder Anfragen von besorgten Bürger:innen bezüglich festgestellter Umweltschäden durch mangelhafte Bauausführung bei den SuedLink-Baustellen (dokumentiert durch Fotomaterial der BI A7 Stromtrasse NEIN /siehe Anhang).
Für Natur- und Umweltschutz gelten klare Regeln und EU-Gesetze. Daran sollten sich auch Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und TenneT halten müssen. Offensichtlich kommt es in vielen Bauabschnitten immer wieder zu Verstößen, ohne dass die Projektierer bzw. die ausführenden Baufirmen daraus Konsequenzen zu befürchten hätten. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern daher den sofortigen Baustopp und Aufklärung. Als für den Bau von SuedLink zuständige Behörde bitten wir Sie, diesbezüglich eindeutig Stellung zu beziehen. Beschleunigung beim Netzausbau durch Missachtung von Gesetzen darf von Seiten der BNetzA nicht toleriert werden.
Gravierende Probleme bei HDD-Bohrungen
Bereits im Jahr 2025 wurden bei Bauarbeiten der Gleichstromtrasse an zahlreichen Stellen Verunreinigungen von Gewässern und Böden durch austretende Bohrflüssigkeit festgestellt. Vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, dem Zuständigkeitsbereich der Fa. TransnetBW, wurde dieses unsachgemäße Vorgehen durch eindeutiges Bildmaterial dokumentiert. Flüsse und landwirtschaftliche Flächen wurden (und werden) regelmäßig durch Ausbläser von Bohrflüssigkeit (Bentonit/bestimmte Additive) verunreinigt. Langzeitfolgen lassen sich derzeit nicht abschätzen, sind laut Experten aber bei Fischbeständen und Grundwasser zu befürchten. Dennoch wurden keine geeigneten Schritte eingeleitet, um weiteren Verstößen gegen den Umweltschutz einen Riegel vorzuschieben.
Wir haben den Eindruck, dass keine speziellen Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbläsern vor Beginn der HDD Bohrungen getroffen wurden. Ein entsprechendes Konzept ist uns nicht bekannt. Sollten der BNetzA festgeschriebene Maßnahmen der ÜNB vorliegen, müssen diese auch überprüft werden. Es kann nicht sein, dass die entstandenen Schäden vielfach erst durch aufmerksame Bürger:innen entdeckt und angezeigt werden. Über Monate hinweg wurden Böden und Flüsse großflächig verunreinigt, die austretende Bohrflüssigkeit von den beauftragten Baufirmen nur unsachgemäß eingegrenzt bzw. entsorgt. Eigentlich sollten für solche Schadensfälle geeignete Havariekonzepte existieren. Wenn ja, scheinen sie an den SuedLink-Baustellen nicht zu funktionieren. Warum weder die Unteren Naturschutzbehörden noch die Planfeststellungsbehörde angemessen reagierten, und einen sofortigen Baustopp veranlassten, bleibt uns ein Rätsel.
Bundesnaturschutzgesetz wird nicht beachtet
Bei einer SuedLink-Baustelle in Nähe Geldersheim wurden vor kurzem sieben Feldhamster-Eingänge gesichtet. Über die Hamsterbauten in diesem Bereich wurde rechtzeitig informiert. Dennoch wurden keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen. Lediglich eine Hamsterfalle kam zum Einsatz. Die Bauarbeiten mit schwerem Gerät gingen weiter, was neben einer Verdichtung der Böden auch den Zusammenbruch der Zugänge zu den Feldhamster-Bauten zur Folge hat. Ein Todesurteil für den vom Aussterben bedrohten Feldhamster, der sich um diese Zeit noch im Winterschlaf befindet. Der Feldhamster ist in der „Roten Liste“ der Säugetiere Deutschlands als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt. Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie („FFH-Richtlinie“ 92/43/ EWG) darf sich der Erhaltungszustand der Feldhamster nicht verschlechtern. Viele Schutzprojekte versuchen dem entgegenzuwirken und Forderungen nach ganzjährigem Schutz werden lauter, da die Population seit den 50er Jahren bereits um 99% gesunken ist.
Anstatt unverzüglich, wie z.B. im Planfeststellungsbeschluss in Baden-Württemberg verbindlich vorgeschrieben, die zuständige Naturschutzbehörde einzubinden, wurde ein Feldhamstervorkommen von TransnetBW bestritten und mit dem Fang von Mäusen in der Hamsterfalle sogar medienwirksam ins Lächerliche gezogen. Feldhamsterbauten unterscheiden sich bekanntermaßen deutlich von Mäuselöchern, sind u.a. größer und anders angeordnet. Dass die Mäusepopulation auf einer landwirtschaftlichen Fläche größer ist und sich somit auch die Wahrscheinlichkeit eines Fangs erhöht, sollte man nicht kommentieren müssen.
Offensichtlich wird Naturschutz bei Infrastrukturprojekten als lästig empfunden und entsprechend nicht ernst genommen. Dass man möglicherweise eine Straftat (§71a BNatSchG) begeht, wird ignoriert.
Planfeststellungsbeschluss verliert an Verbindlichkeit
Laut Planfeststellungsbeschluss ist eine bodenschonende Bearbeitung und die Einhaltung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie festgelegt. Im oben genannten Fall war der Feldhamsterschutz nicht gewährleistet. Somit liegt ein Verstoß gegen die rechtlichen Anforderungen der FFH-Richtlinie vor. Werden Bauarbeiten trotz Kenntnis fortgesetzt, ist dies ein Verstoß gegen den geltenden Planfeststellungsbeschluss.
Bereits in einer Pressemitteilung vom 22. 01. 2026 hat das Aktionsbündnis Trassengegner auf gravierende Missstände bei der SuedLink-Planung aufmerksam gemacht. Die HDD-Bohrungen bereiten dauerhaft Probleme, Natur- und Umweltschutzrichtlinien werden missachtet. Durch Änderungsanträge zum Planfeststellungsbeschluss versucht TransnetBW nun Planungsfehler auszugleichen.Dass die Planungen zu SuedLink, der (in Deutschland) ersten HGÜ in Erdverkabelung, unzureichend waren, sollten sich ÜNB und BNetzA gleichermaßen eingestehen. Der beantragte Änderungsbedarf umfasst immerhin eine Streckenlänge von ca. 15 Kilometern. Massiv ausgeweitete HDD-Bohrungen, deutlich breitere Trassen bzw. Schutzstreifen durch Veränderung der Kabellagen, inklusive tieferer Verlegung, um der hohen Bodenerwärmung entgegenzuwirken, deuten auf Planungsfehler. Betroffene Grundstücks-besitzer sind entsetzt über das neue Ausmaß der Baumaßnahmen, denn der Flächenverbrauch hat sich teilweise sogar verdoppelt. Ob eine Folgenutzung der Böden möglich ist, wird sich erst in Jahren zeigen. Obwohl der 2. Änderungsbescheid für Abschnitt D2 noch nicht vorliegt, werden die Bauarbeiten unvermindert fortgesetzt. TransnetBW scheint wie selbstverständlich von einer positiven Bewertung seitens der BNetzA auszugehen. Weitere gravierende Umweltschäden sind zu erwarten. Doch welche Konsequenzen folgen daraus?
BNetzA hauptverantwortlich für (künftige) Planungsfehler
Die Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Netzplanungen wurden in den letzten Jahren massiv erweitert. Die BNetzA ist inzwischen nicht nur Prüfbehörde, sie ist zur „Zentrale“ der Netzplanung geworden. Sie steuert alleinverantwortlich und stellt Regeln auf, nach denen sie selbst ihre Netzpläne beurteilt. Somit liegen die Versäumnisse nicht allein bei den ÜNB. Eine bessere Steuerung und Auslastung der Netze würde zu weniger Übertragungsnetzausbau führen (z.B. Spitzenkappung).
Es wird seitens der Behörde nicht anerkannt, dass bereits ein Großteil der Bevölkerung die Transformation des Energiesystems mitträgt, ob im Strom- Heizungs- oder Mobilitätsbereich. Im Gegenteil, durch behördliche Regulierungsmaßnahmen wird die Integration dezentraler Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen zunehmend erschwert. Während Verteilnetzbetreiber daher über Verlustgeschäfte klagen und viele Stadt- und Gemeindewerke voraussichtlich in naher Zukunft vor dem Aus stehen, richtet man das Augenmerk einzig auf einen beschleunigten Ausbau der Übertragungsnetze. Auch die politische Kehrtwende in Richtung Freileitung bei HGÜ-Trassen ignoriert die Lebensrealität von Millionen Bürger:innen und öffnet weitere Problemfelder.
Es zeigt sich bereits deutlich, dass die Gesetzesänderungen zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus zu unverhältnismäßigen Natur- und Umweltschäden führen. Wenn wichtige Verfahrensschritte entfallen, häufen sich die Schadensfälle. Die beabsichtigte Einführung von Infrastrukturgebieten wird die Situation noch verschärfen. Für alle betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümer bedeuten diese unzureichend geprüften Trassenstrecken eine inakzeptable Belastung und Einschränkung der Selbstbestimmung. Wer Planungssicherheit fordert muss auch gewährleisten, dass Komplikationen in der Bauphase nicht zur Regel werden. Es ist an der Zeit, das ganze Planungskonzept auf den Prüfstand zu stellen!
Jeder „Pfusch am Bau“ bedeutet zusätzliche Kosten, die wir Bürger:innen tragen müssen. Die Fronten zwischen ÜNB, Betroffenen und Bürgerinitiativen sind zunehmend verhärtet, da kein fairer Dialog stattfindet. Bereits unsere Stellungnahme zum 1. Entwurf des aktuellen NEP 2037|2045 (2025) wurde trotz fristgerechter Einreichung (12.01.2026) und Erlaubnis zur Veröffentlichung von den ÜNB ignoriert. Eine unzureichende und teilweise schlecht recherchierte Berichterstattung in den Medien verharmlost zusätzlich die auftretenden Probleme. TenneT-Chef Tim Meyerjürgens will sich zu den Kosten für SuedLink nicht äußern, die ursprünglich veranschlagten zehn Milliarden Euro geistern nach wie vor durch die Presse, werden jedoch absehbar bei weitem überschritten. Geld spielt bei den ÜNB keine Rolle mehr. Mangelhafte Bauausführungen werden zunehmend zur Normalität. Intakte, oftmals über Jahrzehnte geschützte Ökosysteme werden massiv gefährdet. In Zeiten des Klimawandels erholt sich die Natur von Umweltsünden nicht mehr wie selbstverständlich. Ob die in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen am Ende einen Ausgleich schaffen können, bleibt fraglich.
Wie in den meisten Fällen, gibt es einen großen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Dies betrifft auch den Planfeststellungsbeschluss. Anscheinend hat niemand damit gerechnet, dass es in der Bauausführung von SuedLink andauernd zu erheblichen Problemen kommt. Wenn Bauschäden von den ausführenden Firmen öffentlich kleingeredet werden und die BNetzA mit Änderungsbeschlüssen immer wieder nachsteuern muss, stimmt das Konzept nicht. Mit Hinblick auf die geplanten Infrastrukturgebiete (mit noch weniger Prüfungsschritten in der Planung) sollten bei Ihrer Behörde bereits jetzt die Alarmglocken schrillen. Der Netzausbau muss nicht beschleunigt, sondern die Notwendigkeit vieler Leitungen auch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft werden. Unser Motto ist aktueller denn je: Für eine dezentrale Energiewende ohne überdimensionierten Netzausbau!
Bei all den dokumentierten SuedLink-Vorfällen (siehe Anhang) sind Verstöße gegen geltendes Recht wahrscheinlich. Die BNetzA sollte schnellstens ihrer Verantwortung nachkommen und die Planungsgrundsätze überarbeiten. Bis zur eindeutigen Klärung der Sachverhalte sind Forderungen von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden nach einem Baustopp des SuedLink mehr als berechtigt.
Wir erwarten eine aussagekräftige Antwort Ihrer Behörde, die wir gemeinsam mit diesem Schreiben veröffentlichen werden.

