SuedLink – Beteiligungsmöglichkeiten im Überblick

Seit Anfang Oktober stellt Übertragungsnetzbetreiber TenneT  in zahlreichen Info-Veranstaltungen die geplanten Trassenkorridorsegmente für die HGÜ-Leitungen SuedLink und SuedOstLink vor. Begleitet werden diese Foren von Mitarbeitern der Bundesnetzagentur und dem Bürgerdialog Stromnetz, teilweise auch von Mitgliedern der Hamelner Erklärung (Landkreisbündnis) mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass kein Weg mehr an diesem gigantischen Netzausbau vorbeiführen wird.  Für den Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink (BBgS) stellt sich nun die Aufgabe, auch die neu betroffenen Regionen – z.B. in Thüringen – zu unterstützen und aufzuzeigen, dass es genügend Argumente  für einen reduzierten und optimierten (mit Blick auf die Verteilnetze) Netzausbau und damit gegen den SuedLink  gibt.

Viele Bürgerinitiativen – auch im Bundesverband – informieren ihre Mitglieder und die interessierte Bevölkerung  in zahlreichen Veranstaltungen über mögliche Alternativen zu SuedLink  und Co. und diskutieren  mit Energieexperten, politischen Vertretern unterschiedlichster Parteien, Umweltorganisationen und betroffenen Bürgern wie Energiewende auch ohne den Bau gigantischer HGÜ-Leitungen gelingen könnte. Vielerorts wird befürchtet, dass trotz gesetzlich geregeltem Vorrang für Erdverkabelung doch noch teilweise gigantische Freileitungsmasten gebaut werden könnten (Bundesbedarfsplangesetz, § 3). Auch wenn die Ausnahmen nicht zur Regel werden sollten, die Entscheidung fällt erst im letzten Schritt des Verfahrens, der Planfeststellung.

Die Möglichkeit, sich durch Einreichen von Raumwiderständen nun bereits vor dem Beginn der Bundesfachplanung konstruktiv und direkt zu beteiligen, soll einerseits Transparenz in der Arbeitsweise von TenneT vermitteln und andererseits  erhofft man sich dadurch mehr Akzeptanz  in der Bevölkerung.

Das Wesentliche der aktuellen Bürgerbeteiligung:

In einem auf Geodaten basierenden System, können Bürger Raumwiderstände direkt online in die Karten einpflegen: SuedLink WebGIS

Detailinformationen zu den Korridorsegmenten erhält man in den regionalen Steckbriefen. Die Übersichtskarte dient zur Orientierung, in den Streifenkarten kann man die bereits  in der Planung berücksichtigten  Raumwiderstände einsehen: Detailinformationen: Steckbriefe / Streifenkarten

Raumwiderständen wird eine unterschiedliche Bedeutung zugemessen. Durch die Planung des SuedLink als Erdkabeltrasse ergeben sich neue Prioritäten. Boden- und Gewässerschutz, Wälder, Topographie, Bebauung, um nur einige anzuführen. Wie Raumwiderstände bewertet werden, ist im Folgenden erklärt: Raumwiderstandsklassen

Ob man nun selbst im SuedLink WebGIS Einträge vornimmt oder die Arbeit der Gemeinde, von Umweltverbänden, Vereinen oder Bürgerinitiativen vor Ort unterstützt, bis zum 29. November 2016 läuft die von TenneT gesetzte Beteiligungsfrist.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die derzeitige Beteiligung durch Angabe von regionalen Raumwiderständen weder verbindlich noch endgültig ist. Übertragungsnetzbetreiber TenneT versichert lediglich, dass alle fristgerechten Einwände gegen die geplanten Korridorsegmente noch in die aktuellen Antragsunterlagen einfließen werden,  allerdings befinden wir uns zeitlich noch vor dem offiziellen Verfahren – der Bundesfachplanung – und daher gilt selbstverständlich: Raumwiderstände werden auch zu einem späteren Zeitpunkt noch berücksichtigt!

Durch den Vorrang der Erdverkabelung ergeben sich bautechnisch neue Hindernisse, die teilweise noch zu wenig Beachtung finden könnten. Welche Bedeutung dem Vorkommen von Quellen und Grundwasserströmungen bei der Planung zugemessen wird muss ebenso transparent kommuniziert werden, wie die Bewertung der Raumverträglichkeit bezugnehmend auf vorgesehene Zuwegungen für Bau und letztendlich Betrieb der Trasse.

Das offizielle Verfahren zum Stromnetzausbau
Das Verfahren zum Ausbau des Stromnetzes wird in fünf Schritte unterteilt:
1. Szenariorah­men
2. Netzentwicklungsplan und Umweltbericht
3. Bundesbedarfsplan
4. Bundesfachplanung und
5. Planfeststellung
Außer bei der Erstellung des Bundesbefarfsplans, kann die Öffentlichkeit in allen Verfahrensabschnitten zu den jeweiligen Themenschwerpunkten schriftlich Stellung beziehen und somit ihr Anhörungsrecht wahrnehmen und Bedenken äußern.
Die Bundesnetzagentur berichtet regelmäßig über die Beteiligungsmöglichkeiten beim Stromnetzausbau, gibt Auskunft zu aktuellen Fragen und ist in vieler Hinsicht erster Ansprechpartner für uns, da  diese Behörde letztendlich auch die Entscheidungen zum Trassenbau trifft. Informationen zum Stromnetzausbau auf: www.netzausbau.de