Die Konsultation zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes (NEP) 2030 ist seit dem 28.02.17 beendet. Der NEP wird nun überprüft und laut Aussage der ÜNB werden dabei auch die Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Kommunen, Verbänden, etc. berücksichtigt. Nachdem alle Beiträge ausgewertet sind und eine angemessene Überarbeitung stattgefunden hat, wird voraussichtlich Anfang Mai der zweite Entwurf des NEP an die BNetzA übergeben. Soweit die Theorie.
Doch schon in der Vergangenheit wurde oftmals eine transparente Auswertung der Stellungnahmen vermisst. Vorgebrachte Argumente gegen Neubau, Erweiterung und Aufrüstung der Stromleitungen wurden nicht gebührend berücksichtigt und es ist bei der Stromnetzplanung weiterhin kein konstanter Leitfaden für die Umsetzung der Energiewende erkennbar.
Der Szenariorahmen und die darauf aufbauenden Netzentwicklungspläne werden von der Bundesnetzagentur, als verfahrensführende Behörde, geprüft und genehmigt. Das bedeutet, die Notwendigkeit jedes einzelnen Projektes im Bundesbedarfsplan muss nachgewiesen werden. Nach welchen Kriterien diese Entscheidungsfindung stattfindet ist nicht transparent nachvollziehbar, da im Entwurf des NEP eindeutige Bezüge zu Prozessablauf, Dokumentation und Technik missverständlich sind, bzw. fehlen.
Dies leiten wir beispielgebend aus folgenden Dokumenten ab:
- Genehmigter Szenariorahmen 2030 der BNetzA
- Kommentierung der ÜNB zum genehmigten Szenariorahmen
- Bericht des Bundesrechnungshofes
- Dokument der Küstenländer
Vor diesem Hintergrund wurde diesmal die Stellungnahme des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink zum NEP-Entwurf erstellt, mit dem Ergebnis:
Wir lehnen den aktuellen Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2030 ab!
Stellungnahme des BBgS zum 1. Entwurf des NEP 2030
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Folgenden möchten wir zum 1. Entwurf des NEP 2030 Stellung nehmen. Wir sind mit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme ausdrücklich einverstanden.
Stellungnahme – 1. Entwurf NEP 2030
Als Basis unserer Stellungnahme zum 1. Entwurf des NEP 2030 der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben wir folgende Referenzdokumente genutzt:
1. Genehmigter Szenariorahmen 2030 der BNetzA
2. Kommentierung der ÜNB zum genehmigten Szenariorahmen
3. Bericht des Bundesrechnungshofes (siehe Anhang)
4. Dokument der Küstenländer (siehe Anhang)
Vor dem Hintergrund der o.a. Dokumente ist ein gemeinsames Verständnis zwischen ÜNB, BNetzA und Öffentlichkeit in Bezug auf die Energiewende nicht ersichtlich und hat uns zu folgender Kommentierung veranlasst:
Der aktuelle Entwurf des Netzentwicklungsplans ist erneut nicht geeignet, dem Zielsystem der Energiewende folgend, eine nachhaltige Planung für das künftige Stromtransportnetz unter Einbeziehung neuer Techniken und der Verknüpfung der unterschiedlichen Energiesektoren (Sektorenkopplung) darzustellen.
Begründung:
Eindeutige Bezüge zu Prozessablauf, Dokumentation und Technik sind missverständlich bzw. fehlen bei der Erstellung des NEP zur Gänze.
- Prozessablauf:
Im Gesamtprozess der Bundesfachplanung macht der Einspruch der ÜNB (Kommentierung Szenariorahmen) nur Sinn, wenn er vor der Genehmigung des Szenariorahmens durch die BNetzA berücksichtigt und veröffentlicht wird. Erst danach kann ein Entwurf für den Netzentwicklungsplan umfänglich erstellt werden. - Dokumentation:
Bei der Erstellung eines Netzentwicklungsplans, besser Energieentwicklungsplans, müssen die führenden Dokumente zur Energiewende berücksichtigt werden.
Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass u.a. die Ergebnisse des Berichts des Bundesrechnungshofs(hinsichtlich Projekt-/Prozessstruktur, Bezahlbarkeit und Koordination der Förderprogramme) und das Dokument der Küstenländer (Technik/Speicher/Marktintegration) in die Erstellung des NEP einfließen müssen. - Technik:
Die Sektorenkopplung ist ein unabdingbares Element der Energiewende und muss bei der Erstellung der Netzentwicklungspläne berücksichtigt werden. Daraus ist die Optimierung der Verteilnetze für Strom- und Gasleitungen zwingend abzuleiten.
Die Versorgungssicherheit (n-1) gilt nicht nur für die Stromnetze, sie ist maßgeblich für die Integration von Speichern in einen Energieentwicklungsplan Gas/Strom anzuwenden und zu beschreiben.
Fazit:
Das vorliegende Dokument entspricht nicht dem Status eines Netzentwicklungsplanes für die Energiewende.
Es ist in dieser Form und mit diesem Inhalt keine geeignete Basis, um später nach Genehmigung in den Bundesbedarfsplan überführt zu werden!
Eine grundsätzliche Überarbeitung ist dringend angeraten!
Wir helfen gerne und sind natürlich bereit, die o.a. Beiträge mit Ihnen zu diskutieren.
Mit freundlichem Gruß
Der Vorstand des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink