Gesetzlich vorgeschriebene Planungsverfahren beim Netzausbau werden durch Änderungsantrag der großen Koalition außer Kraft gesetzt!

Der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink vertritt Bürgerinitiativen der Bundesländer Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Seit Monaten kämpfen wir gegen einen überdimensionierten Stromnetzausbau, der sich hauptsächlich am Europäischen Stromhandel orientiert. Dem massiven Protest der Öffentlichkeit geschuldet sah man sich auf politischer Ebene gezwungen den Vorrang für Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen gesetzlich zu verankern und erhoffte sich dadurch eine erhöhte Akzeptanz für den angestrebten Übertragungsnetzausbau. Der Bedarf an HGÜ-Trassen für die Versorgungssicherheit in Deutschland wurde jedoch immer noch nicht überzeugend nachgewiesen.

Laut aktuellem Entwurf zum Netzentwicklungsplan soll der Zuwachs an installierter Leistung beim Stromtransit, also dem länderübergreifenden Stromhandel, bis zum Jahr 2025 genau die 8 GW betragen, die durch die HGÜ-Leitungen installiert werden können. Dies legt erneut den Verdacht nahe, dass die Gleichstromtrassen einzig diesem Stromhandel geschuldet sind und nichts mit der viel zitierten Energiewende oder Stromengpässen in Bayern zu tun haben.

Die finanziellen Belastungen eines überdimensionierten Übertragungsnetzausbaus werden den Bürgern, den Kommunen, den kleinen und mittelständischen Betrieben entlang der HGÜ-Strecken aufgebürdet. Nutznießer sind hingegen die Übertragungsnetzbetreiber mit Aussicht auf eine lukrative Rendite, die von Netzentgelten nahezu befreite Großindustrie und die Stromkonzerne.

Mit Befremden stellen wir fest, dass die große Koalition zwischenzeitlich die Bemühungen der Bürgerinitiativen um einen fairen Dialog in den Verhandlungen zu einem bedarfsgerechten Stromnetzausbau untergräbt. Die große Koalition hat kurzfristig vor den abschließenden Beratungen im Bundestag einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Energieleitungsbau eingebracht. Darin enthalten sind offenbar Festlegungen zu Stromtrassen ohne das gesetzlich vorgeschriebene Planungsverfahren einzuhalten.

Wir kritisieren diese Vorgehensweise auf das Schärfste, da neue Leitungsbau-Vorhaben auf diese Art bereits Gesetzesrang erhalten, ohne ordnungsgemäße Konsultationsverfahren und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir wehren uns gegen eine weitere systematische Einschränkung von Bürgerrechten. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Planungsverfahren ignoriert werden und alle Bemühungen zur Lösung des Zielkonfliktes Leitungsbau versus Bürgerinteressen unbeachtet bleiben, ist keine Akzeptanz seitens der Bevölkerung zu einem überdimensionierten Netzausbau zu erwarten. Der Bürgerdialog ist somit erneut gescheitert.