Fristen für Einwendungen zur SuedLink-Planung

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT und TransnetBW haben die Unterlagen gemäß §8 NABEG zu den einzelnen Abschnitten A – E des SuedLink erstellt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese werden nach Prüfung durch die BNetzA veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Das bedeutet: Das Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger ist eröffnet! Eine Stellungnahme/Einwendung ist nun innerhalb der angegebenen Fristen möglich.

Vorhaben 3 (Brunsbüttel-Großgartach) und Vorhaben 4 (Wilster-Grafenrheinfeld) bilden gemeinsam das Vorhaben SuedLink. Teilweise werden Abschnitte der Vorhaben gemeinsam als „Stammstrecke“ geplant.

Achtung: Zu den einzelnen Abschnitten gibt es verschiedene Beteiligungsfristen! Zu allen Abschnitten wurden von den ÜNB auch Alternativvorschläge eingereicht. Die Entscheidung über den konkreten Trassenverlauf liegt nun bei der BNetzA.

Vorhaben 3:

Abschnitt A: Brunsbüttel – Scheeßel (25.04.19 -24.06.19)

Abschnitt B: Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen (13.05.19 – 12.07.19)

Abschnitt C: Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen (08.04.19 -07.06.19)

Abschnitt D: Gerstungen – Arnstein (25.04.19 – 24.06.19)

Abschnitt E: Arnstein – Großgartach (04.04.19 – 03.06.19)

Vorhaben 4:

Wilster-Grafenrheinfeld, wird teilweise in gemeinsamer Stammstrecke mit Vorhaben 3 geplant: >> Aktuelle Fristen

>> BEREITS VERÖFFENTLICHTE PLANUNGSUNTERLAGEN <<

Die Einwendungen müssen innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgen und können bei der BNetzA eingereicht werden sobald die öffentliche Auslegung der Unterlagen (je nach Abschnitt) erfolgt ist. Entweder über das Onlineformular der BNetzA, über die zusätzlich angegebene E-Mailadresse oder auch schriftlich. Weitere Infos über: BNetzA Kontakt

Nur wer eine Einwendung an die Bundesnetzagentur richtet, ist zur Teilnahme am anschließenden Erörterungstermin berechtigt.