Die Bundesnetzagentur hatte alle anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie alle interessierten Verbände, Sachverständige und Dritte aufgefordert, bis zum 22. November 2016 den Entwurf zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung zu konsultieren. Nach Auswertung der Stellungnahmen muss der Untersuchungsrahmen gegebenenfalls angepasst werden. Die Konsultationsbeiträge werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Auch der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink hat sich fristgerecht an der Konsultation beteiligt und wird das Thema Umwelt- und Naturschutz bei Netzausbaumaßnahmen u.a. beim nächsten BNetzA-Termin in Bonn (16.12.2016) vertiefend besprechen.
Stellungnahme des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink zum Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (Bedarfsermittlung 2017-2030)
Obwohl das Netzausbauvorhaben SuedLink weder für eine sichere Stromversorgung in Deutschland noch für die Energiewende zwingend notwendig ist, ist diese Gleichstrom-Übertragungsleitung im aktuellen Bundesbedarfsplan festgeschrieben und unterliegt somit einer Strategischen Umweltprüfung. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Erdkabelvorrangs und im Hinblick auf bisher nicht berücksichtigte Umweltauswirkungen erwarten wir, dass folgende Hinweise bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die SUP berücksichtigt werden:
1. Klimaschutz und Energiewende
2. Sektorenkopplung
3. Szenariorahmen 2030
4. Strategische Umweltprüfung
5. Bundesbedarfsplan
6. Zielsystem der Energiewende
1. Klimaschutz und Energiewende
Klimaschutz und international vereinbarte Klimaziele erfordern konsequentes Handeln beim Umsetzen der Energiewende. Auch die Strategische Umweltprüfung, als Grundlage für einen wirksamen Umweltschutz, muss dem Rechnung tragen. Durch konsequente Nutzung der erneuerbaren Energien, wird Strom zukünftig den Status eines Primärenergieträgers einnehmen. Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen sind für eine erfolgreiche Energiewende nicht tragfähig.
2. Sektorenkopplung
Da Strom als Primärenergieträger die Sektoren Mobilität-Wärme-Strom verbindet, sollte dies auch in der SUP besonders berücksichtigt werden. Ableitungen für die nachfolgenden Prozessschritte mit Umweltrelevanz müssen im vorliegenden Dokument klar erkennbar Berücksichtigung finden und in Gesetze und Verwaltungsvorschriften aufgenommen werden.
3. Szenariorahmen 2030
Aus unserer Sicht sind Szenariorahmen 2030 und Netzentwicklungsplan Strom nicht geeignet, um einen umfänglichen Energieentwicklungsplan für die Energiewende zu ermöglichen, diese Lücke gilt es dringend zu schließen. Nur auf dieser Ebene eines Energieentwicklungsplans ist eine SUP sinnvoll möglich.
4. Strategische Umweltprüfung
Da die SUP im Sinne einer Planungsgrundlage für die Energiewende anzuwenden ist, muss sie umfassender konzipiert werden und nicht wie im vorliegenden Entwurf ausschließlich auf den Sektorbereich Strom ausgerichtet sein.
5. Bundesbedarfsplan
Der Bundesbedarfsplan sollte die notwendigen Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende abbilden. Folgerichtig muss es sich im Sinne unserer bisherigen Hinweise auch hierbei um einen Bundes-Energiebedarfsplan handeln, wodurch man das EnLAG letztendlich infrage stellen könnte. Die SUP wiederum bildet dabei den umweltrelevanten Rahmen.
6. Zielsystem der Energiewende
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die künftige Aufgabe darin bestehen wird, das oben erklärte Zielsystem der Energiewende konsequent zu nutzen, denn nur so wird man den energiewirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein, dies gilt nicht nur in ökologischer sondern auch in ökonomischer Hinsicht.