Nachdem nun Schritt für Schritt die §8 NABEG Unterlagen für SuedLink von ÜNB TenneT bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden, beginnt in Kürze die nächste Konsultationsrunde. Diesmal prüft und bewertet die BNetzA. Nur wer hier eine Stellungnahme einreicht, erhält im Rahmen der Bundesfachplanung die Möglichkeit am abschließenden Erörterungstermin teilzunehmen. Im Anschluss beginnt die Planfeststellung.
Bildquelle: www.tennet.eu
ÜNB TenneT und TransnetBW starten bereits im Vorfeld der Konsultation Infomärkte in den einzelnen SuedLink-Abschnitten und haben erneut das Planungstool WebGIS aktiviert, um den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, weitere Raumwiderstände in die SuedLink-Karte einzutragen.
Die Flut an Informationen ist oftmals verwirrend und gerade für jene schwer einzuordnen, die erst jetzt durch regionale Betroffenheit gezwungen sind, Hintergründe zu recherchieren und sich im Planungsverfahren zurechtzufinden.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies von Seiten der ÜNB teilweise bewusst geschieht, denn eine übersichtlichere Gliederung könnte Bürgerbeteiligung zunehmend erleichtern.
Letztendlich fällt dies allerdings in den Aufgabenbereich des „Bürgerdialog Stromnetz“, der bisher leider ausschließlich als Instanz der Akzeptanzbeschaffung für den Netzausbau tätig war. Wir vermissen auf dieser Plattform nach wie vor einen Leitfaden für konstruktive Bürgerbeteiligung und zwar im Sinne von Mitbestimmung beim Netzausbau. Ein alleiniges Anhörungsrecht wird dem Zeitaufwand der regional geleisteten Bürgerinitiativenarbeit in keiner Weise gerecht. Immer wieder weisen Medienberichte darauf hin, wie sich Bürger/innen, Kommunal- und Landespolitiker/innen vor vollendete Tatsachen gestellt (und übergangen) fühlen, trotz intensiver Bemühungen, sich konstruktiv in den Planungsprozess einzubringen. Es entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass mit den Veranstaltungen des „Bürgerdialog Stromnetz“ die „Bürgerseele“ beruhigt, Konflikte abgefangen und von den politisch wie planerisch Verantwortlichen ferngehalten werden soll.
Das sollten Sie jetzt dringend beachten:
SuedLink befindet sich im 4. Schritt der Bundesfachplanung, zurzeit werden die Unterlagen zu den einzelnen Trassenabschnitten (A-E) nach §8 NABEG bei der Bundesnetzagentur eingereicht und dort auf Vollständigkeit überprüft. Die Unterlagen sind teilweise schon jetzt online einsehbar. Bürgerinnen und Bürger können nach Ende der Veröffentlichungsfrist zu den Unterlagen Stellung nehmen. Die BNetzA wird diese Frist rechtzeitig bekanntgeben, allerdings empfiehlt es sich, schon jetzt eine Stellungnahme vorzubereiten, da die Unterlagen viel zu umfangreich sind, um sie in der kurzen Zeit von einem Monat zu analysieren und abschließend zu bewerten.
Nur wer innerhalb (!) der von der BNetzA festgelegten Beteiligungsfrist seine Stellungnahme abgeben wird, hat die Möglichkeit an den abschließenden Erörterungsterminen teilzunehmen. Diese Termine sind nicht öffentlich.