Stellungnahme NEP 2017-2030, 2. Entwurf

Rechtzeitig zu Fristende der Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom 2017-2030 hat der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SueLink (BBgS) seine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgegeben. Wir stellen uns weiterhin klar gegen das St.-Florians-Prinzip und haben aus diesem Grund keine Bewertung der einzelnen Leitungsbauvorhaben vorgenommen. Unser Ziel ist es, an einem „Netzentwicklungsplan Energie“ – nicht nur Strom – konstruktiv mitzuwirken. Ohne unsere Einwendungen und Stellungnahmen wird in den nächsten Jahren  ein massiver Stromnetzausbau unkontrolliert vorangetrieben. Dabei droht durch verkürzte Verfahren eine erneute Einschränkung von Bürgerrechten. Obwohl SuedLink, SuedOstLink und Ultranet noch nicht abschließend genehmigt sind, ist die Diskussion um ein zusätzliches Gleichstromnetz (DC-Overlay-Netz) bereits im Gange. Was für Industrie und Stromhandel erstrebenswert scheint, kann für die Allgemeinheit in einem finaziellen, ökologischen und gesundheitsgefährdenden Desaster enden.

 

Stellungnahme des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink zu Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030, 2. Entwurf

Vorbemerkung

Im November 2016 ist der internationale Klimavertrag von Paris in Kraft getreten. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich völkerrechtlich verbindlich die emissionsbedingte Erderwärmung künftig auf 2° wenn nicht sogar auf 1,5 ° zu begrenzen, um die schlimmsten Folgen des voranschreitenden Klimawandels abzuwenden. In Abstimmung darauf hat Deutschland im nationalen Klimaschutzplan 2050 klare Richtlinien und Ziele formuliert, aus denen sich ein Umbau des Energiesystems (Erzeugung und Versorgung) auf Basis der erneuerbaren Energien ableiten muss.

Dennoch gerät die Abwägung zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen durch politische Fehlentscheidungen zusehends aus dem Gleichgewicht. Und obwohl man sich verbal zur Energiewende bekennt, stehen wirtschaftliche Interessen dem Klimaschutz deutlich entgegen. Rekordwerte beim Stromexport (51 TWH in 2016) ergeben einen Außenhandelsbilanzüberschuss von aktuell 2,07 Milliarden Euro. Der Stromhandel umfasst dabei auch Kohle- und Atomstrom. Der Handel mit billigen Emissionszertifikaten hält Kohlekraftwerke marktfähig und da Stromnetze auf Erzeugung und nicht auf Bedarf ausgerichtet werden, gerät die Planung des Netzausbaus zunehmend aus den Fugen.

Die angestrebte stärkere Vernetzung der europäischen und internationalen Energiemärkte wird bewusst in der öffentlichen Diskussion vermieden und den dazu benötigten Netzausbau schreibt man argumentativ der Energiewende zu, um bei Bürgerinnen und Bürgern die notwendige Akzeptanz zu finden. Die steigenden Stromkosten für Haushaltskunden sind u.a. den großzügigen Rabatten für energieintensive Industriebetriebe (5 Milliarden Euro in 2016) geschuldet, da deren EEG-Umlage und Netzentgelte großzügig von der Allgemeinheit mitfinanziert werden müssen. Private Stromkunden zahlen hierzulande die zweithöchsten Strompreise in Europa, obwohl die Erzeugung von Strom immer billiger wird. Der  Anteil für Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte beträgt bereits 75%.

Die Prämisse aller Bürgerdialog-Veranstaltungen zum Thema Netzausbau ist lediglich der Wunsch nach einer Steigerung der Akzeptanz für den aktuell geplanten Netzausbau. Angebote zu Beteiligung und Konsultationen im mehrstufigen Planungsverfahren vermitteln der Öffentlichkeit zwar Transparenz, doch die Möglichkeiten der Mitgestaltung sind dabei äußerst begrenzt, wenn nicht sogar unmöglich.  Gleichzeitig wird durch wissenschaftliche Studien und Analysen das Bürgerverhalten erforscht und auch wenn man dies vehement zurückweist, scheinen sich daraus gewisse Manipulationsstrategien abzuleiten.

Letztendlich bemängeln wir aber nicht die Kommunikationsmöglichkeiten die uns von Seiten der BNetzA angeboten werden. Der Bürgerdialog ist wichtig und wünschenswert, doch wir können nicht erkennen, inwieweit unsere Argumente, Einwände und Stellungnahmen bewertet werden und im Ergebnis Auswirkungen auf künftige Netzplanungen haben. Solange sich Beteiligung hauptsächlich auf ein Anhörungsrecht beschränkt, werden die Akzeptanzprobleme für den Netzausbau weiterhin bestehen.

Die Aufgabe des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink in dieser Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2017-2030 sehen wir – in Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinitiativen –  nicht vorrangig in der Bewertung einzelner Netzausbaumaßnahmen. Wir stellen uns klar gegen das häufig zitierte „St. Florians Prinzip“  und möchten uns konstruktiv an der Ausarbeitung der notwendigen Rahmenbedingungen für den „Netzentwicklungsplan Energie“ – nicht nur Strom -beteiligen.  Dieser muss im Sinne der Energiewende umgesetzt werden, mit einem definierten Zielsystem für Klimaschutz und einer nachhaltigen verantwortungsvollen Planung, die wir als Bürgerinnen und Bürger (letztendlich auch als Bezahler und Souverän) mittragen können.

Die Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur, nicht nur Prüfbehörde für Szenariorahmen und Netzentwicklungspläne und verfahrensführend bei allen Vorhaben des Bundesbedarfsplans ist zusätzlich auch in beratender Funktion tätig. Durch den Beirat der Bundesnetzagentur und den Bundesfachplanungsbeirat fungiert sie als wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Netzbetreibern. Die BNetzA sieht sich dem Allgemeinwohl verpflichtet und erhebt den Anspruch einer fachgerecht und neutral prüfenden Instanz. Dabei sollte sich der kritische Blick der Bundesoberbehörde nicht nur auf das vermeintliche „Bürger-Wunschkonzert“ beim Netzausbau richten.

Um eine wirklichkeitsnahe Prognose zu erreichen, müssen die bestehende Rechtslage, ökonomische Zusammenhänge und internationale Verpflichtungen berücksichtigt werden. Nicht alles, was aus einem bestimmten subjektiven Blickwinkel wünschenswert erscheint, ist realisierbar. (Quelle: Prüfbericht BNetzA, NEP 2030)

Es stimmt. Nicht alles was wünschenswert erscheint, ist realisierbar. Aber alles, was die Energiewende behindert, verzögert und letztendlich verhindert, ist politischem (auch behördlichem) Versagen  gleichzusetzen. Umwelt- und Klimaschutz, sorgfältiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen unserer Erde, Verantwortung auch für nachfolgende Generationen übernehmen und die Vorsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung ernst nehmen – auch gegen den Willen von Industrie und Großkonzernen – das sind letztendlich die Aufgaben denen sich die Politik und Verwaltung verpflichtet fühlen muss.

Die Bundesnetzagentur hat natürlich Einfluss im Vorfeld politischer Entscheidungen, denn sie muss die Ergebnisse von Studien und Gutachten bewerten die zunehmend von renommierten Energieexperten als alternative Lösungen angeboten werden. Diese zeigen auf, dass der Stromnetzausbau nur im Kontext mit allen Formen der Energieübertragung (und Speicherintegration) zu sehen ist und sich gerade im Hinblick auf die großen HGÜ-Leitungen SuedLink, SuedOstLink und Ultranet immer wieder die Frage stellt, ob deren Bedarf tatsächlich nur der Energiewende geschuldet ist. Erst wenn der Netzentwicklungsplan von der BNetzA bestätigt ist, finden die Netzausbau- und Umbaumaßnahmen Einzug in den Bundesbedarfsplan, der dann gesetzlich festgeschrieben wird. Somit ist auch die verfahrensführende Behörde letztendlich am Entscheidungsprozess maßgeblich beteiligt.

Im Prüfbericht der BNetzA zum NEP 2030 werden bereits weitere HGÜ-Leitungen ins Auge gefasst und Ad-hoc Maßnahmen im Leitungsbau als schnelle Übergangslösung (nach welchen Verfahrensregeln auch immer) angeboten. Übertragungsnetzbetreiber sprechen bereits von einem DC-Overlay-Netz und nach (n-1) Kriterien müssten auch diese „Wunsch-Leitungen“ abgesichert werden. Wir sind in Sorge, dass der Netzausbau ein Fass ohne Boden wird, wenn nicht anhand eines strukturierten Zielsystems  ein nachvollziehbares Energiewendekonzept erstellt wird. Große Infrastrukturprojekte werfen ihre Schatten voraus, denn Negativbeispiele gibt es zur Genüge.

Die Rolle der Übertragungsnetzbetreiber

Die Übertragungsnetzbetreiber zeichnen für die Systemsicherheit und die Systemstabilität der Höchstspannungsnetze in Deutschland verantwortlich. Mit 12,8 Minuten systembedingtem Stromausfall im Jahr ist unser Stromnetz eines der sichersten der Welt. Die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien wird dennoch als große Herausforderung gesehen und hauptsächlich für die steigenden Redispatchkosten verantwortlich gemacht. Allerdings bringen die zunehmenden Stromhandelsgeschäfte das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch ins Wanken. Da ÜNB bereits bei geringer Netzüberlastung den Aus- bzw. Neubau einer Leitung einfordern, ist die BNetzA als entscheidende Kontrollinstanz gefordert – auch im Hinblick darauf, dass jedes Unternehmen (hier zusätzlich durch Monopolstellung und nicht mehr zeitgemäßer Rendite bevorzugt) die eigenen wirtschaftlichen Interessen in den Mittelpunkt allen Handelns stellt. Im  Prüfbericht der BNetzA zum 2. Entwurf des NEP 2030 werden ca. 70 Maßnahmen als nicht bestätigungsfähig erachtet, wodurch zunehmend erkennbar wird, dass sich überzogene Forderungen der ÜNB auf die ganze Netzplanung ableiten könnten.

Die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetriebes (Redispatchmaßnahmen, Einspeismanagement und Anpassungsmaßnahmen) sind laut BNetzA gegenüber dem Vorjahr gesunken. Zielsetzung bleibt für ÜNB aber ein zunehmend verstärkter europäischer Stromhandel nach den Richtlinien des TYNDP 2016, einem gesetzlich nicht bindenden aber gemeinsam von den europäischen Netzbetreibern erstellten Netzentwicklungsplan. Das deutsche Übertragungsnetz soll für diese zusätzlichen Stromtransportleistungen angepasst werden. Wer die Netze hat, hat die Macht.

Mehrfach wird von Seiten der ÜNB darauf hingewiesen, dass man im aktuellen NEP 2017-2030 den Szenariorahmen noch nicht an den Klimaschutzplan 2050 anpassen konnte.

Zu den in diesem NEP nicht mehr zu berücksichtigenden Anregungen aus den Stellungnahmen gehören beispielsweise Hinweise zur Regionalisierung der Standorte von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (siehe Kapitel 2.3.1), Annahmen zu Speichern, Pumpspeicherkraftwerken sowie die Berücksichtigung der Ziele des Klima­schutzplans 2050 (Quelle NEP 2030, 2.Entwurf ÜNB)

Es fragt sich, welche Legitimation ein NEP hat, dessen Rahmenbedingungen den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen. Auch  Sinn und Zweck eines Netzstresstests inklusive Begleitstudie erschließt sich nicht, wenn zwar anhand von Modellszenarien alternative Energiewendepfade und mögliche technologische Entwicklungen abgebildet werden, aber man jeglichen Bezug zu einem künftigen Netzentwicklungsplan ausschließt.

Die ÜNB gewährleisten einen freien Stromhandel in Deutschland und Europa und ermöglichen allen Erzeugern den „diskriminierungsfreien“ Zugang zu den Netzen. Dies sollte nicht die Aufstellung eines Szenariorahmens rechtfertigen, der (in Szenario A) auf gleichbleibender Erzeugungsleistung und dem Weiterbetrieb von konventionellen Kraftwerken basiert.

Der NEP 2025 wurde bereits durch die Novellierung des EEG ausgesetzt. Der (durch die BNetzA) genehmigte Szenariorahmen für den NEP 2030 wird von den ÜNB hinterfragt. Man möchte im Vorfeld die Rahmenbedingungen für „eine energiewirtschaftlich sinnvolle Vorgabe“ gemeinsam mit den Stakeholdern abstimmen. Inwieweit die Erkenntnisse aus dem Netzstresstest, der Modellierung neuer Szenarien auf Basis von Dezentralität, verstärkter Sektorenkopplung, vermehrtem Einsatz von Gaskraftwerken, KWK und Power-to-X-Technologien in den neuen Szenariorahmen 2019-2030 einfließen werden, bleibt abzuwarten.

Energiewende kann nicht allein auf Elektrifizierung und Netzausbau reduziert werden. Aus Sicht der ÜNB ist dies zwar verständlich, bildet aber die Realität nicht ab. Wer also eine Versachlichung der Diskussion fordert, muss auch erkennen, dass das Geschäftsmodell der „Verlängerungskabel“ zunehmend an Bedeutung verlieren wird. Es sei denn, man definiert sich ausschließlich über den europäischen TYNDP. Man blendet dabei aus, dass unsere EU-Nachbarn die Umsetzung der ambitionierten Klimaziele Deutschlands längst nicht mittragen.

Den nationalen Gedanken der Versorgungssicherheit kann man mit Nord-Süd, Erzeugung im Norden- Verbrauch im Süden, nicht mehr definieren. Während heute die Netze auf maximale Belastung ausgerichtet werden, wird künftig eine moderne Informations- und Kommunikationstechnologie die bedarfsgerechte  Steuerung der Netze regeln. Smart Grids wirken ausgleichend auf Angebot und Nachfrage an elektrischer Energie und vermeiden somit Überlastungen des Stromnetzes. Der Aus- und Umbau der Verteilnetze im Sinne von Dezentralität und „zellularem Ansatz“ wirkt somit einem überplanten Stromnetz entgegen.

Es sollte den ÜNB nicht zustehen, die Energiewende einseitig ihren eigenen Interessen zuzuordnen. Auch für Übertragungsnetzbetreiber ist der NEP kein „Wunschkonzert“. Ein DC-Overlay Netz ergänzend zu  bereits bestätigten Maßnahmen, inklusive Verteilnetzausbau und schnell realisierbaren Ad-Hoc-Maßnahmen entspricht nicht der Realität. Seit Jahren beklagt die BNetzA den schleppenden Netzausbau und dies ist nicht allein dem Bürgerprotest geschuldet. Bei allen Vorhaben aus EnLAG und BBPlG ist man weit hinter dem Zeitplan zurück. Die BNetzA schreibt dazu in ihrer Pressemitteilung vom Februar 2017: Insgesamt sind rund 650 km (von etwa 1.800) aus dem EnLAG und rund 100 km (von etwa 6.100 km) aus dem BBPlG realisiert.

Ergänzend sei bemerkt, dass in 2016 lediglich 90 km an neuen Leitungen fertiggestellt werden konnten. Kleiner Scherz am Rande: Das würde bedeuten, für die restlichen 7150 km bei jährlich großzügig gerechneten 100 km Realisierung bräuchte man 71,5 Jahren für den dringend benötigten Netzausbau.

Nationale Ausbaubeschränkungen für erneuerbare Energien konterkarieren im Ergebnis die Klimaziele. Obwohl die Inflexibilität der Kohlekraftwerke für Stromüberproduktion und folgende Netzengpässe verantwortlich ist, werden die negativen Auswirkungen (auch die dadurch steigende EEG-Umlage) den erneuerbaren Energien zugeschrieben. Dies ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit und muss korrigiert werden.

Ein Netzentwicklungsplan Strom kann die positiven Synergien der Sektorenkopplung nicht abbilden und muss durch einen Energieentwicklungsplan ersetzt werden. Anfang 2018 wird der neue Szenariorahmen 2019-2030 vorgestellt, dann hoffentlich unter Berücksichtigung aller den Klimaschutz berücksichtigenden Parameter.

Aus den einführenden Bemerkungen ergeben sich hinsichtlich des aktuellen 2. Entwurfs des NEP 2017-2030 folgende Schlussfolgerungen:

Kritik am Netzentwicklungsplan 2017-2030

  • Die Kritikpunkte unserer früheren Stellungnahmen (NEP2025/Szenariorahmen) bezüglich Prozessablauf, Dokumentation und Technik finden weiterhin keine Berücksichtigung. Klimaziele werden, obwohl durch Pariser Klimaabkommen gesetzlich festgeschrieben und den nationalen Klimaschutzplan 2050 definiert, im NEP 2030 weiterhin nicht abgebildet.
  • Die angesprochene Sektorenkopplung bedarf eines Gesamtplanes der Energiewende (Gas und Strom, Anpassung der Übertragungs- und Verteilstrukturen). Dies findet keine Berücksichtigung.
  • Die P2G-Notwendigkeiten hinsichtlich Speicher- und Transportmöglichkeiten von Energie in Gasform unter Berücksichtigung bestehender Verteil-Infrastruktur (Tankstellen) i.S. der Nutzung für Elektromobilität auf Basis der Brennstoffzellentechnologie wird nicht berücksichtigt.
  • Im Betrachtungsraum des NEP 2030 inklusive des Szenariorahmens wird ebenfalls nicht berücksichtigt, dass der Maschinenpark der meisten Stromerzeuger (der gesamte konventionelle Kraftwerkspark) inzwischen am Ende seiner Lebensdauer angekommen ist und sich eine notwendige Modernisierung den zukünftigen Energieträgern Strom/Gas anzupassen hat. Die Überarbeitung der Übertragungs- und Verteilstrukturen i.S. eines Paradigmenwechsels von Wechsel- zu Gleichstrom ist sicherlich eine vielversprechende Zukunftsperspektive. Dabei übernimmt das Verteilnetz (Einspeisung von dezentraler, regionaler Energieerzeugung auf Gleichstrombasis) zunehmend die Funktion des Übertragungsnetzes. SuedLink, SuedOstLink und Ultranet als Nord-Süd-Verlängerungskabel werden dadurch überflüssig. Dies sollte im nächsten Szenariorahmen berücksichtigt werden.

Der Vorstand
des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink

Fulda, 15.10.2017