Einwendungen Bundesfachplanung SuedLink – jetzt!

Vor einigen Wochen haben die Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO und TransnetBW die Unterlagen nach §8 NABEG für den SuedLink bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Nach Prüfung durch die Behörde auf Vollständigkeit, sind diese nun für einen kurzen Zeitraum zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit freigegeben. Wir hatten bereits über die verbindlichen Fristen informiert. Wer eine Stellungnahme bzw. Einwendung abgeben möchte, muss diese nun baldmöglichst auf den Weg bringen, denn die Fristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung laufen demnächst aus!

Allen Betroffenen der SuedLink-Planung  (egal ob Vorschlags- oder Alternativtrasse) ist zu empfehlen, diese Beteiligungsmöglichkeit noch einmal wahrzunehmen, denn nur so kann man am abschließenden Erörterungstermin teilnehmen. Eine Einwendung – eine Stimme! Die letzte Möglichkeit Raumwiderstände, Gegenargumente und Ablehnung gegenüber dem Bau der HGÜ-Leitung SuedLink deutlich zum Ausdruck zu bringen.


Der BBgS kann in diesem Fall nur mehr begrenzt und durch allgemein gültige Argumente unterstützen. Einige Punkte haben wir hier aufgelistet, die jeder gerne bei Bedarf in seine Argumentationskette einbauen kann. Konkrete Raumwiderstände sind meist bei den Bürgerinitiativen vor Ort, bei regionalen Umweltvereinen oder auch den Kommunalverwaltungen zu erfragen.

Hier geht es zu unserem Onlineformular, das ausgefüllt und direkt an die BNetzA abgeschickt werden kann:

>>> KONSULTATION

Argumente gegen SuedLink
  • Im Rahmen der Bundesfachplanung wird den betroffenen Bürgern erst in der fünften Verfahrensstufe – der Planfeststellung – von Seiten des Gesetzgebers die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes eingeräumt. Dadurch ist nach jahrelanger Trassenplanung keine ergebnisoffene Kontrolle bei der Trassenwahl mehr möglich, Klagemöglichkeiten geraten zu diesem späten Zeitpunkt praktisch zur Farce. Dies führt zwar zu der vom BMWi angestrebten Beschleunigung beim Netzausbau, missachtet aber das völkerrechtliche, auch für Deutschland verbindliche Abkommen der Aarhus Konvention.

  • Die raumbedeutsame Wirkung des Vorhabens – bei einem Korridorstreifen von 1000 m über eine Länge von 700 km, zusätzlich Alternativtrassen und Konverter-Standorte – ist unbestritten. Der Flächenverbrauch ist enorm, auch wenn beide Vorhaben (3 und 4) in gemeinsamer Stammstrecke geführt werden. Die Erschließung von schwerlastgeeigneter Zuwegung, wird nicht ausreichend berücksichtigt. Dem Vorhaben stehen in allen betroffenen Regionen öffentliche und private Belange entgegen.

  • Obwohl sich die Bundesnetzagentur angeblich der Energiewende verpflichtet sieht, weist die aktuelle Stromnetzplanung einzig auf ein verstärktes Interesse an erweitertem Stromhandel hin  – unabhängig davon, welcher Strom letztendlich durch diese HGÜ-Leitung fließen soll. Das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht, was die Stromexportzahlen der letzten Jahre mehr als verdeutlichen. SuedLink – als PCI von der EU kofinanziert und im TYNDP der europäischen ÜNB aufgeführt – weckt einzig die Begehrlichkeiten der Energiekonzerne, der Großindustrie und der ÜNB als Planer, Bauer und Betreiber dieser HGÜ-Leitung. Sie sind die einzigen Profiteure sollte der SuedLink realisiert werden. Ich, als einfacher Bürger, trage die Lasten sowohl finanziell als auch durch die Zerstörung der Umwelt und Natur.

  • Der Bundesrechnungshof kritisiert die Umsetzung der Energiewende (siehe Sonderbericht 2018 – Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das BMWi) als zu teuer, nicht koordiniert und vor allem nicht ausreichend kontrolliert. Politik hat versagt. In diesen Konsens fällt auch die volkswirtschaftliche Belastung durch das Infrastrukturprojekt SuedLink, welches ich – als Teil der Allgemeinheit – finanzieren muss. Nach wie vor ist keine seriöse Kostenschätzung möglich, da zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens weder Verlauf noch Technik festgelegt sind.  Auch Entschädigungszahlungen für Landwirte und betroffene Grundstücksbesitzer sind rein spekulativ und sollen einzig der Akzeptanzförderung dienen. Letztlich ist mit einer nicht vertretbaren Kostenexplosion, wie bei den meisten öffentlich finanzierten Großprojekten inzwischen leider üblich, zu rechnen.

  • Der von der Bundesnetzagentur öffentlich vertretenen Auffassung, man könne der Abschaltung von EE-Anlagen nur durch verstärkten Ausbau der Stromnetze entgegenwirken, kann ich bezüglich SuedLink als Punkt-zu-Punkt-Übertragungsleitung nicht folgen, da ca. 97% der erneuerbaren Energien in das Verteilnetz eingespeist, dort transportiert und verteilt werden. Bedenken gegenüber Stromautobahnen wie SuedLink als Teil der Energiewende werden auch von Seiten der Verteilnetzbetreiber (z.B. N-ERGIE in Nürnberg) geäußert. Sie wissen genau, dass nur der weitere Ausbau und die Entwicklung von Speichersystemen für die Sektoren Strom, Gas und Wärme einer Abregelung der EE-Anlagen sinvoll entgegenwirken können.

  • SuedLink wird darauf ausgelegt, auch Strom vom Süden in den Norden zu transportieren. Womit sich die Frage der Versorgungssicherheit für Bayern in einem anderen Blickwinkel darstellt. In Bayern ist bereits ein deutlicher Zubau an EE-Anlagen (vor allem Photovoltaik) zu verzeichnen. Durch eine angestrebte Energieunion mit dem Nachbarstaat Österreich (Wasserkraft) wird nach dem Abschalten der Atomkraftwerke ein regeneratives Energieverbundsystem ohne gigantischen neuen Leitungsbau möglich. Der SuedLink leistet keinen Beitrag zur Energiewende, denn die mehrfache Transformation von Wechselstrom in Gleichstrom und der Energietransport über die weite Strecke von ca. 700 km sind  weder ökologisch vertretbar noch ökonomisch sinnvoll. In diesem Zusammenhang sind auch der enorme Flächenverbrauch und die Kosten für die Konverterhallen am Anfangs- und Endpunkt der HGÜ-Leitung zu hinterfragen.

  • Durch den demographischen Wandel werden sich die Anforderungen an das Stromnetz der Zukunft stark verändern. Der Verbrauch wird sich vor allem in die Ballungsgebiete verlagern, die Verteilnetzplanung bekommt dadurch eine weiter steigende Relevanz. Hamburg gewinnt seinen Strom zu 94% aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas und Mineralöl (Kohle 84%). Bremens Energieversorgung basiert ebenfalls auf drei Kohlekraftwerken. Die Klimabilanz ist dementsprechend besorgniserregend. Solange sich die norddeutschen Länder selbst nicht mit Strom aus erneuerbaren Energien durch die dort gebauten und vorhandenen On- und Offshoreanlagen versorgen können, braucht man über den Transport von (angeblich) EE Strom in den Süden nicht zu diskutieren. Nachvollziehbare Berechnungen hierzu werden augenscheinlich nicht vorgenommen oder zumindest nicht publiziert.

  • Die großartige „Fridays-for-future-Bewegung“ unserer Jugend hat aufgezeigt, dass öffentlicher Druck die Debatte um Klimaschutz und Klimaziele in den Focus zu rücken vermag. Dem Zielsystem der Energiewende folgend ist auch die Bundesnetzagentur aufgefordert einen Beitrag zu einem nachhaltigen Energiewendekonzept zu leisten. Der Auftrag an die BNetzA kann nicht lauten „Nachvollziehen der Vorschläge der ÜNB“, sondern es müssen eigene Konzepte zur Energiewende durch die BNEtzA als sog. „Energiebehörde“ erstellt werden. Dazu gehört in erster Linie die gemeinsame Bewertung der Strom-Gas-Infrastruktur inklusive der jeweiligen Netzentwicklungspläne. Speichertechnologien haben zunehmend das Potential marktfähig integriert zu werden, die Kosten sinken rapide. Nur die Kopplung der Energiesektoren ist zielführend und garantiert effiziente Lösungen für eine weiterhin sichere Energieversorgung. Der SuedLink folgt einem veralteten System, Leitungen in dieser Größenordnung werden für die Energiewende nicht gebraucht und sind voraussichtlich noch vor Abschluss der Baumaßnahmen bereits überholt.
    Daher: Lieber ein Ende mit Schrecken (Abbruch der Bundesfachplanung) als ein Schrecken ohne Ende.

  • Eine umfangreiche Einsichtnahme bzw. Prüfung der Unterlagen ist in der kurzen Zeit der Auslegung für „Normalbürger“ nicht möglich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet rein pro forma statt und ist daher als Alibiveranstaltung der Bundesnetzagentur zu verstehen.

  • Da es keine Mindestabstände zur Bebauung gibt, wird der SuedLink-Korridor teilweise durch Wohngebiete und ohne Berücksichtigung des Wohnumfeldes von Kindern geplant, obwohl es direkt über den verlegten Kabeln zu einer verstärkten Strahlenexposition kommt. Der gesetzlich geschuldeten Vorsorge für das Schutzgut Mensch – insbesondere der menschlichen Gesundheit – wird nicht Rechnung getragen.

  • In Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätsverlust ist die Realisierung eines Infrastrukturprojektes dieser Größenordnung – rein aus profitgetriebenen Interessen – unverantwortlich. Zusätzlich wird durch die Novellierung des NABEG ein vorzeitiger Baubeginn möglich, wodurch die zeitintensive Erstellung einer UVP nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt werden kann. Es werden frühzeitig Tatsachen ohne ausreichende Prüftiefe geschaffen. Tiere könnten bereits verendet, Wälder abgeholzt sein.

  • Da die Standortermittlung von Nebenanlagen (z.B. Konverterhallen) aus der Planung und Festlegung der Stromtrassen ausgegliedert ist, werden frühzeitig Fakten geschaffen, die eine spätere Verlegung der Trasse (auch bei stichhaltigen Argumenten) unmöglich machen. Die Netzverknüpfungspunkte sind so bereits vor der Planfeststellung bestimmt und ermöglichen keine wirksamen rechtlichen Schritte seitens der betroffenen Bevölkerung.