Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die geplanten HGÜ-Leitungen zu steigern, werben Politiker/innen seit Wochen auf den unterschiedlichsten Veranstaltungen mit einer Erweiterung der Erdverkabelungsoptionen durch den Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause im Bundestag beraten werden soll. Sie verschweigen den Menschen, dass es sich dabei nach wie vor um sehr geringe Abschnitte handeln wird, denn dies erschließt sich im Gesetzentwurf eindeutig aus den Überlegungen zur Finanzierung der neuen Trassen. Der SuedLink wurde als Freileitungstrasse geplant und hätte man die ehrliche Absicht weitreichende Veränderungen hinsichtlich Erdverkabelung herbeizuführen, müssten die Planungen konsequenter Weise bei Null beginnen. Dazu passt die Aussage von Jochen Homann, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur im Interview mit der HNA vom 25.06, der zwar eine großzügigere Regelung zur Erdverkabelung erwartet – allerdings unabhängig von der SuedLink-Planung. Im Gesetzentwurf liest man dazu: „Ziel ist eine Beschleunigung des Netzausbaus insgesamt, wobei weit fortgeschrittene Verfahren nicht durch Umplanungen beeinträchtigt werden sollen.“

Ebenso ändert sich nichts an der Tatsache, dass man sich dem Gebot der Bündelung folgend, beim Bau der neuen Leitungen an bereits vorhandenen Stromtrassen orientiert, aber gerade in diesem Fall eine Erdverkabelung konsequent ablehnt, obwohl dies vom technischen Stand her machbar wäre und gleichzeitig die Natur schonen würde.

„Windstrom aus dem Norden muss in den Süden transportiert werden“ ist zum vielzitierten Slogan in allen Medien geworden, doch diese Gehirnwäsche greift bei den mündigen und gut informierten Bürgern und Bürgerinnen nicht mehr. Dem anhaltenden Protest gegen die HGÜ-Trassen geschuldet, müssen Politik und BNetzA inzwischen auch offen eingestehen, dass der angestrebte europäische Energieverbund mitverantwortlich für den überdimensionierten Netzausbau ist. Der Strommarkt der Zukunft soll allen Stromerzeugern – auch denen von Kohle- und Atomstrom – gerecht werden und in diesen Betrachtungen ist die von uns angestrebte Energiewende zweitrangig.

Tatsächlich hat der neue Gesetzentwurf das Ziel, „in den kommenden Jahren einen umfassenden und beschleunigten Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze“ zu erreichen.

Deshalb sollen auch die Beteiligungsmöglichkeiten bei der Erstellung der Netzentwicklungspläne eingeschränkt werden. Nach dem Wunsch der Bundesregierung wird künftig gesetzlich verankert, dass die Öffentlichkeit nur noch zu Veränderungen im Netzentwicklungsplan, nicht aber zu bereits beschlossenen Maßnahmen Stellung nehmen kann. Ein Netzentwicklungsplan wird immer anhand eines fiktiven Szenariorahmens erstellt und kann nie ein genaues Abbild der zukünftigen Entwicklung des Strombedarfs sein. Dies gilt besonders angesichts der rasanten technischen Entwicklung von Speichertechnologien, Energieeinsparmöglichkeiten und Netzmanagement.

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wurde von uns schon immer äußerst kritisch beurteilt, da es unter gewissen Voraussetzungen eine Trassenplanung ohne strategische Umweltprüfung ermöglicht. Diese umstrittene Regelung soll künftig auch bei Abweichungen einer neuen Trasse vom genehmigten Korridor gelten und schränkt die Beteiligungs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten der Öffentlichkeit abermals gravierend ein. Den Kommunen, als Träger öffentlicher Belange, wird ein Mindestmaß an Mitspracherecht genommen, bzw. die Möglichkeit der Klage verwehrt, sollten Raumwiderstände nicht gebührend beachtet werden. Naturschutzrechtliche Belange finden eindeutig zu wenig Beachtung und somit ist diese angestrebte Gesetzesänderung auch europarechtlich nicht konform.

Bleibt noch zu erwähnen, dass die aktuellen Vorschläge aus dem Bundeswirtschafts-ministerium zu den HGÜ-Trassen in Bayern deutlich aufzeigen, dass weder ein schlüssiges Konzept noch eine ausgereifte Planung zum Netzausbau bestehen. Der Protest der Bürger und Bürgerinnen ist somit mehr als berechtigt.

Der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und erwartet im Sinne des Bürgerdialoges, dass diese in den zuständigen Ausschüssen und Gremien im Bundestag gebührend berücksichtigt wird.

Über 50 Bürgerinitiativen haben sich bisher im Bundesverband zusammengeschlossen und die Bedenken gegen die SuedLink-Trasse klar zum Ausdruck gebracht. Wir sind jederzeit bereit unsere Argumente zu erläutern und hoffen, dass sich Politiker/innen aller Fraktionen bei den Beratungen zum Gesetzentwurf ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in Deutschland bewusst sind und keine überstürzten Entscheidungen treffen.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn offen und ehrlich alle Möglichkeiten eines verantwortungsbewussten Energiemanagements unter Einbeziehung der notwendigen Speichertechnologien erörtert werden. Der Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink ist bereit sich an dieser Diskussion konstruktiv zu beteiligen.